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Wohnhilfe Oberaargau-Emmental
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Die Wohnhilfe Oberaargau-Emmental bietet sozial benachteiligten Menschen vorübergehend eine begleitete Wohnmöglichkeit. Ziel ist es, den BewohnerInnen ein grösstmögliches Mass an Selbstverantwortung zu belassen, zu fördern oder zurück zu geben, um in individuell festgelegten Teilschritten ein möglichst selbständiges Wohnen zu erreichen. |
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- Förderung der Wohnkompetenz: selbständiges Wohnen und in allen Belangen für sich selber sorgen
- Stabilisieren des Gesundheitszustandes
- Unterstützung von Selbständigkeit und Eigenverantwortung
- Anstreben von bestmöglicher Integration in Wohn-, Gesellschafts- und Arbeitsnetz Wohnraum
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Die Wohnhilfe mietet geeigneten Wohnraum, verfügt über dessen Infrastruktur und stellt ihn den BewohnerInnen gegen Entgelt zur Verfügung. Dies garantiert dem Vermieter Sicherheit in Bezug auf die aus dem Mietverhältnis entstehenden Ansprüche.
Wohnbegleitung Während des Aufenthaltes werden die BewohnerInnen durch eine WohnbetreuerIn begleitet. Die Begleitung ist Bestandteil des Untermietvertrages und wird der individuellen Situation der BewohnerInnen angepasst. Die Wohnbegleitung ist ein ergänzendes Angebot, es richtet sich in erster Linie auf den Wohnbereich und bietet keine umfassende Betreuung. Eine enge Zusammenarbeit mit der involvierten sozialen Institution ist Voraussetzung.
Begleitung in der eigenen Wohnung Eine Wohnbegleitung in der eigenen Wohnung ist ein Angebot für Menschen, die von einer Kündigung bedroht sind oder Unterstützung in der Wohnkompetenz nötig haben. Während regelmässigen Treffen werden wohnbezogene Themen besprochen wie:
- Wohnbereich, d.h. unterstützen und allenfalls mithelfen bei der Bewältigung der anfallenden Haushaltsarbeiten (waschen, kochen, putzen)
- Alltagsbewältigung, d.h. Unterstützung im Einhalten von bevorstehenden Aufgaben und Pflichten (Arbeit, Arbeitsamt, Sozialdienst, Therapie)
- Aufbau einer Tagesstruktur
- Vermitteln von Hilfe bei Drogenfragen, Arbeitslosigkeit, psychischen Schwierigkeiten oder anderen Problemen
- Mithelfen beim Organisieren und Durchführen von Umzügen.
Das Angebot richtet sich an Menschen ab 18 Jahren, Einzelpersonen, Paare und Familien. Personen aus umliegenden Gemeinden sind nicht berechtigt zur Wohnsitznahme, sie müssen sich als WochenaufenthalterInnen anmelden, die Schriften müssen in den angestammten Gemeinden deponiert bleiben. |
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